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      Für eine Gerichtsverhandlung erstelle ich Ihnen gerne ein Gerichtsgutachten.

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FAQ

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Sachverständiger notwendig?

Im Vorfeld von Aufträgen um Mängel zu vermeiden, im Nachhinein um Mängel zu finden und diese genau zu verifizieren. 

In welchen Bundesländern erstellen Sie Gutachten?

Niederösterreich, Wien und Burgenland. 

Was ist der Unterschied zwischen Privat- und Gerichtsgutachten?

Privatgutachten werden von natürlichen Personen beauftragt, diese unterliegen der freien Preisvereinbarung und haben vor Gericht, den Wert einer Urkunde. Gerichtsgutachten werden vom Richter beauftragt (sofern keine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit vorliegt) diese Gutachten werden vom Gericht höher bewertet als Privatgutachten. Gerichtsgutachten sind Beweismittel, welche zur Erforschung von Tatsachen oder Schlussfolgerungen aus bereits bestehenden Tatsachen eingeholt werden. 

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Erstellung eines Gutachtens dauert ca. 4 – 6 Wochen. Es hängt vom Umfang der Fragestellungen und der Komplexität der Umstände ab. 

Was kostet ein Gutachten?

Die Preise eines Gutachtens richten sich zum einen nach der Qualifikation des Gutachters und zum anderen nach dem Aufwand den es benötigt, ein Gutachten zu erstellen. Bestimmte Gutachten müssen nach Tarif verrechnet werden. Die Rechnung eines Gutachters nennt man Gebührennote. 

Wer zahlt das erstellte Gutachten?

Das Gutachten wird entweder vom Auftraggeber oder vom Verlierer (Verursacherprinzip) des Verfahrens bezahlt. Im Strafverfahren bezahlt der Staat das Gutachten.  

Warum kann man auf Ihre Expertise vertrauen?

Gutachter müssen sich einer Zertifizierung unterziehen, eine Menge verschiedener Voraussetzungen erfüllen, alle fünf Jahre muss sich der Gutachter rezertifizieren und im Rahmen des Bildungspasses ständig weiter bilden. Das wichtigste ist wahrscheinlich, Gutachter werden in Österreich vereidigt und unterliegen somit der Wahrheitspflicht, mit all deren Konsequenzen. 

Warum brauche ich einen Baubegleiter?

Durch die Heranziehung eines Gutachters als Baubegleiter wird tunlichst sichergestellt, dass eine Bauleistung fehlerfrei erfüllt wird. 

Sie haben Fragen? Ich berate Sie gerne!
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Siegfried KuzdasGerichtssachverständiger

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Mehr als 30-jährige Erfahrung im Wintergartenbereich sind die Basis für eine umfassende Beratung und Betreuung Ihres Bauprojektes. Als unabhängiger allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger unterstütze ich Sie bei Schäden und Mängel an Wintergärten und erstelle für Sie ein Privatgutachten sowie ein Gerichtsgutachten.

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So erreichen Sie mich

  • Goldbachstr. 48, 2191 Pellendorf
  • +43 (0) 660 120 07 10
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